Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

1. Der Kunde und/oder der Geschäftskunde kann nur Rechte ableiten aus einer Garantie, falls er belegt, dass er die Waren vom Unternehmen gekauft hat. Dieser Beleg kann geliefert werden von dem Kunden und/oder dem Geschäftskunden durch Vorlage von dem einschlägingen Kaufvertrag bzw. der Faktur an dem Unternehmen.

2. Ansprüche von dem Kunden und/oder dem Geschäftskunden im Rahmen einer Garantie sind nicht übertragbar an Dritte.

3. Das Unternehmen garantiert die Güte und die Verwendbarkeit der von ihm gelieferten Sachen während sechs Monaten oder maximal 20.000 Kilometer nach dem Ankauf. Der Kunde und/oder der Geschäftskunde ist damit berechticht dem Unternehmen die Ware zum Ersatz oder zur Reparatur, nach der Wahl des Unternehmens, anzubieten, wenn die Güte innerhalb sechs Monate oder maximal 20.000 Kilometer ungenügend erscheint, gemäß der anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Beleg des Kilometerstanden soll von dem Kunden und/oder dem Geschäftskunden geliefert werden durch an dem Unternehmen den einschlägigen “Arbeitszettel” bzw. die Faktur mit dem ergänzten Kilometerstand bei der Reparatur vorzulegen.

4. Falls Abs. 3 dieser Garantiebedingungen und der allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht wird, soll das Unternehmen die zum Ersatz oder zur Reparatur angebotene Sache innerhalb eines vernünftigen Termins reparieren oder ersetzen durch vergleichbare Waren, außer wenn das Unternehmen hierzu nicht in der Lage ist, in welchem Fall das Unternehmen zur Rückerstattung des Rechnungsbetrags übergehen soll.

5. Die von dem Kunden und/oder dem Geschäftskunden nach dem Ersatz oder der Reparatur erhaltenen Produkte kommen wieder in Betracht für die Basisgarantie (oder bis zum Enddatum der ursprünglichen Zusatzgarantie).

6. Der Kunde und/oder der Geschäftskunde kann keinen Anspruch machen auf einer Garantie:

a. falls der Kunde und/oder der Geschäftskunde falsche oder unzureichende Informationen mit bezug auf der Marke und Typenangabe der gekauften Sache und/oder des Fahrzeugs, für den das Autoteil bestimmt ist erteilt hat;

b. Der Garantieverpflichting ist hinfällig, wenn der Kunde und/oder der Geschäftskunde nicht die pünktliche Zahlungsbedingungen einhält oder eingehalten hat. Der Kunde und/oder der Geschäftskunde ist nicht berechtigt die Zahlung zu versagen, weil seine Garantieverpflichtungen noch nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden.

7. Ausgeschlossen von Garantie sind:

a. Mängel in Materialen oder Teilen die von dem Kunde und/oder dem Geschäftskunde vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt wurden;

b. Mängel in elektronische Einbaukomponenten;

c. Mängel in Kraftstoffsysteme wenn den Tank und zusätzlichen Komponenten nicht gespült bzw. erneut wurden. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Reparatur von Motorfehlern, die entstanden sind infolge der Nutzung von Brennstoffen, für die der Motor nach den Fabriksvorschriften über die vorgeschriebene Brennstoffnutzung nicht geeignet ist oder für die der Motor nicht geeignet gemacht ist.

d. auch Motorfehler, die entstanden sind infolge des Versagens und/oder der unsachmäße Behandlung der elektronischen Komponenten und/oder eletronischen Randerscheinungen sind ausgeschlossen von Garantie, sowie auch Mängel an Sachen, die keine materielle und/oder Konstruktionsfehler sind (z.B. Mängel infolge des normalen Verschleiß, innere und äußere Verschmutzung, Rost und Farbeschade, Transport, Vereisung, Überhitzung, Überlastung und/oder Fallenlassen des Produkts);

e. falls beim Einbau Teile genutzt wurden die nicht vorgeschrieben sind von dem Hersteller;

f. falls beim Einbau Teile genutzt wurden die keine Originalteile sind;

g. falls die gekaufte Ware eingebaut wurde in ein Farzeug, für den sie nicht ursprünglich geeignet ist;

h. falls die gekaufte Ware eingebaut wurde in einen Sportwagen oder ein getuntes Farhzeug;

i. aufgebaute Mängel, die die Folge sind von: Vorsatz, dem Versäumen von reguliere oder vorgeschriebene Wartung, fehlerhaftem Einbau, Anschluss oder Änderungen von Dritten, schlechter Verhandlung, fehlerhafter oder anderes als vorgesehener normaler Nutzung sind ebenfalls ausgeschlossen von einer Garantie;

j. ebenfalls gibt es keinen Anspruch auf einer Garantie wenn zu der Ware gehörende, aber nicht kontrollierten Armaturen genutzt werden, sowie auch wenn es Mängel und Schäden gibt, die entstanden sind als Folge der Teilnahme an Wettkämpfen oder an Geschwindigkeitsteste.

8. Garantie auf Motoren und/oder Getriebe ist nur anwendbar, falls nachweislich das Öl und/oder den Zahngürtel und/oder die Filters erneuert sind.

9. Es gibt keine Garantie auf Arbeit und/oder Teile, die sich auf dem Einbau erstrecken.

10. Falls streitig mit irgendeiner anderen Bedingung aus den andwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen gehandelt ist, sofern diese unter Androhung der Nichtigkeit vorgeschrieben sind.

11. Der Kunde und/oder der Geschäftskunde kann keine Rechte auf Schadenerzats irgendeiner Art ableiten, vorbehältich sofern das Unternehmen aufgrund des Gesetzes oder der anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet ist.

12. Das Unternehmen ist berechtigt abzuweichen von diesen Garantiebedingungen, falls den Kunden und/oder den Geschäftskunden vor dem Vertragsverschluss ausdrücklich darüber informiert werden und die abweichende Bedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden und/oder dem Geschäftskunden festgelegt sind.

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